Finanzierung
Das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) bringt seit 2017 eine erhebliche Leistungsausweitung bezüglich der Nutzung einer Tagespflege und Stärkung der ambulanten Versorgung mit sich.
Eine Zuzahlung fällt daher meistens geringer aus als gedacht – oftmals ist sogar gar keine Zuzahlung zu leisten.
Ganz genau können wir das natürlich erst sagen, wenn wir Sie und Ihre Situation besser kennen.
Kommen Sie vorbei! Wir beraten Sie gerne und sind Ihnen bei der Antragstellung behilflich.
Die Leistungen der Pflegekassen
Ihre Pflegekasse beteiligt sich in hohem Maße an den Kosten. Vom jeweiligen Pflegegrad abhängig steht Ihnen monatlich ein Leistungsbeitrag für die Nutzung einer Tagespflege zu – zusätzlich und in voller Höhe neben dem Pflegegeld oder der ambulanten Sachleistung bzw. Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst.
Pflegegrad | Leistungsbetrag in Euro |
Pflegegrad 1 | – * |
Pflegegrad 2 | 689 |
Pflegegrad 3 | 1.298 |
Pflegegrad 4 | 1.612 |
Pflegegrad 5 | 1.995 |
* Entlastungsbetrag bis 125 € |